Umsatzsteuer-Befreiung auf Ihre Photovoltaik-Anlage von IPS-solar!
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Gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlage mit dem notwendigen Zubehör und Speicher. Gilt für Anlagen bis max. 30 kWp Anlagenleistung bei einer Lieferungen und Installationen ab 1.1.2023. Grundlage: § 12, Abs. 3 Umsatzsteuergesetz UStG 2. Einkommensteuer-Befreiung.