Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.
Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau um und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit.
Besondere Ausgleichsregelung §§ 63 ff. EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) geändert worden ist, ist am 01.08.2014 in Kraft getreten. Das BAFA ist die Bewilligungsbehörde für Anträge im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG.
Bundesstelle für Energieeffizienz
Die Bundesstelle für Energieeffizienz ist einerseits „nationale Stelle“ im Sinne der EDL-Richtlinie mit sich daraus ergebenden zentralen Aufgaben, zum anderen erweitert die gesetzliche Verankerung im Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 12.11.2010 die Zuständigkeiten durch eine Vielzahl weiterer Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die BfEE ist keine Kontroll- oder Regulierungsbehörde, sondern setzt im Sinne des EDL-G auf einen marktwirtschaftlich orientierten und unbürokratischen Grundansatz sowie Kooperation zwischen den beteiligten Marktakteuren.
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des BAFA liegt in der Durchführung des Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung erneuerbarer Energien.
Wenn Sie eine Solarkollektoranlage errichten, können Sie bei der Bafa von attraktiven Zuschüssen profitieren.
Allgemeines
Um die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich auszubauen, bezuschusst das BAFA Investitionen in thermische Solarkollektoranlagen.
Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur:
Quelle: www.Bafa.de